Heute wurde meine Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland offiziell zugestellt.
Der Anlass: Die Ablehnung meiner #Verfassungsbeschwerde durch das #Bundesverfassungsgericht – und die Begründung, die weder meinem Fall noch den Anforderungen an eine substanzielle rechtliche Auseinandersetzung gerecht wird.
Warum tue ich das?
Weil ich, auch wenn man es mir nicht ansieht, mit einem Grad der Behinderung von 50 % lebe, die Folge eines unverschuldeten Unfalls mit Polytrauma, Schädel-Hirn-Trauma und schweren bleibenden Schäden.
Unfallfolgen, die mich jeden Tag Kraft, Schmerzen und Mut kosten.
Weil ich aus eigener Erfahrung weiß, wie es ist, sein Recht nicht durchsetzen zu können, weil einem die finanziellen Mittel fehlen.
𝐈𝐜𝐡 𝐤ä𝐦𝐩𝐟𝐞 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐟ü𝐫 𝐦𝐢𝐜𝐡, 𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧 𝐟ü𝐫 𝐚𝐥𝐥𝐞, 𝐝𝐢𝐞 𝐁𝐚𝐫𝐫𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐞𝐫𝐥𝐞𝐛𝐞𝐧 – 𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐛𝐚𝐫 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐛𝐚𝐫. 𝐅ü𝐫 𝐚𝐥𝐥𝐞, 𝐝𝐢𝐞 𝐚𝐮𝐟 𝐓𝐞𝐢𝐥𝐡𝐚𝐛𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐆𝐞𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐚𝐧𝐠𝐞𝐰𝐢𝐞𝐬𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐚𝐛𝐞𝐢 𝐨𝐟𝐭 𝐚𝐥𝐥𝐞𝐢𝐧 𝐠𝐞𝐥𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧.
Was bemängle ich konkret?
Das Bundesverfassungsgericht verweist auf die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG und argumentiert, meine Beschwerde gegen § 2 RDG sei zu spät eingegangen.
Dabei wird nicht berücksichtigt, dass meine tatsächliche Betroffenheit erst mit der Idee und Planung einer AI-gestützten Rechtsberatungsplattform im Juni 2025 eingetreten ist.
𝘜𝘯𝘥 𝘥𝘢𝘮𝘪𝘵 𝘨𝘦𝘳𝘢𝘥𝘦 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘮𝘪𝘵 𝘥𝘦𝘮 𝘐𝘯𝘬𝘳𝘢𝘧𝘵𝘵𝘳𝘦𝘵𝘦𝘯 𝘥𝘦𝘴 § 2 𝘙𝘋𝘎 𝘢𝘮 21.10.2021!
Eine inhaltliche, substanzielle Prüfung der verfassungsrechtlichen Fragen sowie meiner Behinderung und der Bedeutung von AI-Assistenz als notwendiger Technologie bleibt meines Erachtens aus.
Das Gericht begründet die Ablehnung zudem damit, dass es außerhalb eines zulässigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens keine Möglichkeit hat, auf Einzelanträge einzugehen oder Gesetze allgemein zu überprüfen.
Und genau hier wird es innteressant:
Ich hatte eine formgerechte Verfassungsbeschwerde eingereicht!
Die pauschale Aussage, es liege kein zulässiges Verfassungsbeschwerdeverfahren vor, ist mit dem eingereichten Schriftsatz schlicht unvereinbar.
Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts bleibt damit hinter den eigenen Anforderungen an Substanz und Einzelfallgerechtigkeit zurück.
Die gesellschaftliche und technologische Realität moderner AI-Assistenz wird vollständig ausgeblendet.
www.Stefan-Trauth.com
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