Heute wurde meine Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland offiziell zugestellt.
Der Anlass: Die Ablehnung meiner #Verfassungsbeschwerde durch das #Bundesverfassungsgericht – und die Begrรผndung, die weder meinem Fall noch den Anforderungen an eine substanzielle rechtliche Auseinandersetzung gerecht wird.
Warum tue ich das?
Weil ich, auch wenn man es mir nicht ansieht, mit einem Grad der Behinderung von 50 % lebe, die Folge eines unverschuldeten Unfalls mit Polytrauma, Schรคdel-Hirn-Trauma und schweren bleibenden Schรคden.
Unfallfolgen, die mich jeden Tag Kraft, Schmerzen und Mut kosten.
Weil ich aus eigener Erfahrung weiร, wie es ist, sein Recht nicht durchsetzen zu kรถnnen, weil einem die finanziellen Mittel fehlen.
๐๐๐ก ๐ครค๐ฆ๐ฉ๐๐ ๐ง๐ข๐๐ก๐ญ ๐รผ๐ซ ๐ฆ๐ข๐๐ก, ๐ฌ๐จ๐ง๐๐๐ซ๐ง ๐รผ๐ซ ๐๐ฅ๐ฅ๐, ๐๐ข๐ ๐๐๐ซ๐ซ๐ข๐๐ซ๐๐ง ๐๐ซ๐ฅ๐๐๐๐ง – ๐ฌ๐ข๐๐ก๐ญ๐๐๐ซ ๐จ๐๐๐ซ ๐ฎ๐ง๐ฌ๐ข๐๐ก๐ญ๐๐๐ซ. ๐ รผ๐ซ ๐๐ฅ๐ฅ๐, ๐๐ข๐ ๐๐ฎ๐ ๐๐๐ข๐ฅ๐ก๐๐๐ ๐ฎ๐ง๐ ๐๐๐ซ๐๐๐ก๐ญ๐ข๐ ๐ค๐๐ข๐ญ ๐๐ง๐ ๐๐ฐ๐ข๐๐ฌ๐๐ง ๐ฌ๐ข๐ง๐ ๐ฎ๐ง๐ ๐๐๐๐๐ข ๐จ๐๐ญ ๐๐ฅ๐ฅ๐๐ข๐ง ๐ ๐๐ฅ๐๐ฌ๐ฌ๐๐ง ๐ฐ๐๐ซ๐๐๐ง.
Was bemรคngle ich konkret?
Das Bundesverfassungsgericht verweist auf die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG und argumentiert, meine Beschwerde gegen § 2 RDG sei zu spรคt eingegangen.
Dabei wird nicht berรผcksichtigt, dass meine tatsรคchliche Betroffenheit erst mit der Idee und Planung einer AI-gestรผtzten Rechtsberatungsplattform im Juni 2025 eingetreten ist.
๐๐ฏ๐ฅ ๐ฅ๐ข๐ฎ๐ช๐ต ๐จ๐ฆ๐ณ๐ข๐ฅ๐ฆ ๐ฏ๐ช๐ค๐ฉ๐ต ๐ฎ๐ช๐ต ๐ฅ๐ฆ๐ฎ ๐๐ฏ๐ฌ๐ณ๐ข๐ง๐ต๐ต๐ณ๐ฆ๐ต๐ฆ๐ฏ ๐ฅ๐ฆ๐ด § 2 ๐๐๐ ๐ข๐ฎ 21.10.2021!
Eine inhaltliche, substanzielle Prรผfung der verfassungsrechtlichen Fragen sowie meiner Behinderung und der Bedeutung von AI-Assistenz als notwendiger Technologie bleibt meines Erachtens aus.
Das Gericht begrรผndet die Ablehnung zudem damit, dass es auรerhalb eines zulรคssigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens keine Mรถglichkeit hat, auf Einzelantrรคge einzugehen oder Gesetze allgemein zu รผberprรผfen.
Und genau hier wird es innteressant:
Ich hatte eine formgerechte Verfassungsbeschwerde eingereicht!
Die pauschale Aussage, es liege kein zulรคssiges Verfassungsbeschwerdeverfahren vor, ist mit dem eingereichten Schriftsatz schlicht unvereinbar.
Die Begrรผndung des Bundesverfassungsgerichts bleibt damit hinter den eigenen Anforderungen an Substanz und Einzelfallgerechtigkeit zurรผck.
Die gesellschaftliche und technologische Realitรคt moderner AI-Assistenz wird vollstรคndig ausgeblendet.
#Barrierefreiheit #Grundrechte #Menschenrechte #EGMR #Inklusion #AI #Digitalisierung #BVerfG Utopia GmbH taz European Court of Human Rights CORRECTIV DER SPIEGEL
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